Rechtsprechung
   BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44090
BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B (https://dejure.org/2012,44090)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B (https://dejure.org/2012,44090)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - B 13 R 333/12 B (https://dejure.org/2012,44090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten - Untersuchungsmaxime

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten - Untersuchungsmaxime

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B
    Es kann hier offenbleiben, ob dem Vortrag des Klägers, der bereits im Berufungsverfahren anwaltlich vertreten war, mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, dass er einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten bzw dass das LSG einen solchen in seinem Urteil wiedergegeben habe (zu diesem nach stRspr des BSG zu beachtenden Erfordernis s BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B

    Würdigung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B
    Selbst wenn hiervon auszugehen wäre, hat der Kläger jedoch nicht aufgezeigt, aus welchen Gründen das LSG verpflichtet gewesen sein könnte, trotz bereits vorhandener Gutachten auf psychosomatischem Fachgebiet eine weitere Begutachtung auf demselben Fachgebiet zu veranlassen (vgl § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO - s hierzu zB Senatsbeschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 04.09.2012 - B 5 R 82/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtspflicht zur

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B
    Denn der Kläger zeigt nicht auf, dass er sachdienliche Fragen an die Sachverständigen oder weiteren Aufklärungs- bzw Ermittlungsbedarf bezüglich der von ihnen erstellten Gutachten innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem Berufungsgericht angekündigt habe (zu diesem Erfordernis s zB BSG vom 4.9.2012 - B 5 R 82/12 B - BeckRS 2012, 75212 RdNr 10) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag

    Hiernach erfordert eine neue Begutachtung, dass das (bzw die) bereits vorhandene(n) Gutachten "ungenügend" ist (sind); weshalb dies der Fall sein soll, ist in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darzustellen (Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7 mwN).

    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20).

  • BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge -

    Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f; P. Becker, SGb 2007, 328, 335) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12e) .
  • BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungsrüge - Erfordernis

    Ungeachtet der hiernach fehlenden Darlegung eines bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisbegehrens hat die Klägerin aber auch nicht hinreichend aufgezeigt, dass die Voraussetzungen vorgelegen haben, von denen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf demselben Fachgebiet abhängt (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 9) , nachdem das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. W. bereits vorlag.
  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 169/21 B

    Anerkennung von Berufskrankheiten; Verfahrensrüge im

    Sofern er in den Beweisgesuchen 11 und 12, 14 bis 16 und 20 zur Widerlegung des Verwaltungsgutachtens von T bzw zur Bestärkung des Gerichtsgutachtens A die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens von Amts wegen fordert, geht er nicht auf die Voraussetzungen ein, von denen nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens abhängt (vgl BSG Beschlüsse vom 10.3.2016 - B 13 R 93/15 B - juris RdNr 10, vom 18.1.2016 - B 13 R 413/15 B - RdNr 7, vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - juris RdNr 9 und vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 29.06.2015 - B 13 R 117/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gesamtwürdigung der Ergebnisse

    Hiernach erfordert eine neue Begutachtung, dass das (bzw die) bereits vorhandene(n) Gutachten "ungenügend" ist (sind); weshalb dies der Fall sein soll, ist in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darzustellen (Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Hiernach erfordert eine neue Begutachtung, dass das (bzw die) bereits vorhandene(n) Gutachten "ungenügend" ist (sind); weshalb dies der Fall sein soll, ist in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darzustellen (Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 355/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Aufrechterhalten eines

    Dazu muss er in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darlegen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 - Juris RdNr 20).
  • BSG, 18.01.2016 - B 13 R 413/15 B
    Insbesondere fehlen Ausführungen dazu, dass sie in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG einen entsprechenden - prozessordnungsgemäßen - Beweisantrag gestellt und dabei auch aufgezeigt hat, dass die Voraussetzungen vorliegen, von denen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf demselben Fachgebiet abhängig ist (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 1301 in der gesetzlichen

    Die Einholung weiterer Gutachten bzw gutachterlicher Stellungnahmen - hier: vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover bzw von Prof. Dr. L. - ist nur erforderlich, wenn die bislang eingeholten Gutachten ungenügend sind (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 13 R 333/12 B - juris).
  • BSG, 16.12.2016 - B 13 R 177/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel;

    Dazu muss er in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darlegen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20).
  • BSG, 29.12.2016 - B 13 R 280/16 B

    Erwerbsunfähigkeitsrente; Verfahrensrüge; Bezeichnung eines Verfahrensmangels;

  • BSG, 11.09.2013 - B 13 R 221/13 B
  • BSG, 19.06.2013 - B 13 R 455/12 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht